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.... | Landesherrliches
Kirchenregiment
"Landesherrliches Kirchenregiment ist ein Ausdruck der deutschen Rechts- und Kirchengeschichte. Es beschreibt die Leitungsgewalt (das Regiment) des Inhabers der Territorialgewalt (des Landesherrn) über das evangelische Kirchenwesen in seinem Territorium bis 1918." Landesherr = Landesbischof,
d.h. dem Großherzog stand nach geltender Rechtsauffassung nicht nur
die „Kirchenherrlichkeit“ (ius circa sacra), sondern auch die ausschließliche
„Kirchengewalt“ (ius in sacra) zu, die durch die evangelischen Konfessionen
nur im Namen des Souveräns ausgeübt werden konnte, d.h. der Großherzog
übertrug seine
Sein Sohn Friedrich II gibt die Herrschaft 1918 auf. Baden wird Republik. Friedrichs Abdankungsurkunde endet mit: "Gott schütze mein liebes Badner Land!" - "Das landesherrliche Kirchenregiment fand sein Ende mit den Bestimmungen der neuen Verfassung von Weimar. Seitdem werden unsere Kirchen von Synoden (Versammlungen von gewählten Mitgliedern) geleitet." Aus: Wikipedia: "Landesherrliches Kirchenregiment".. Diese Idee der Einheit von
Kirche und Staat führte auch zu der sog. Theologie der Ordnung
im 19. Jahrhundert, welche die gesellschaftlichen Neuerungen und vor allem
die sozialistischen Bestrebungen bekämpfte.
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