.... Landesherrliches Kirchenregiment 
"Landesherrliches Kirchenregiment ist ein Ausdruck der deutschen Rechts- und Kirchengeschichte. Es beschreibt die Leitungsgewalt (das Regiment) des Inhabers der Territorialgewalt (des Landesherrn) über das evangelische Kirchenwesen in seinem Territorium bis 1918." 

Landesherr = Landesbischof, d.h. dem Großherzog stand nach geltender Rechtsauffassung nicht nur die „Kirchenherrlichkeit“ (ius circa sacra), sondern auch die ausschließliche „Kirchengewalt“ (ius in sacra) zu, die durch die evangelischen Konfessionen nur im Namen des Souveräns ausgeübt werden konnte, d.h. der Großherzog übertrug seine
Kirchengewalt an den vom ihm „delegierten“ Kirchenrat. Somit konnte der Landesherr auch z.B. eine Neustrukturierung der Kirchenleitung verfügen. 

Sein Sohn Friedrich II gibt die Herrschaft 1918 auf. Baden wird Republik. Friedrichs Abdankungsurkunde endet mit: "Gott schütze mein liebes Badner Land!" 

- "Das landesherrliche Kirchenregiment fand sein Ende mit den Bestimmungen der neuen Verfassung von Weimar. Seitdem werden unsere Kirchen von Synoden (Versammlungen von gewählten Mitgliedern) geleitet.

Aus: Wikipedia: "Landesherrliches Kirchenregiment".. 

Diese Idee der Einheit von Kirche und Staat führte auch zu der sog. Theologie der Ordnung im 19. Jahrhundert, welche die gesellschaftlichen Neuerungen und vor allem die sozialistischen Bestrebungen bekämpfte.   
In diesem Zusammenhang ist auch der "Badische Kulturkampf" zu erwähnen, der in Baden mit ziemlicher Schärfe geführt wurde.   

.....
Stadtkirche mit Denkmal, unten: Herzogs-Gruft im Hardwald
 
rechts unten: Friedrich I (1826-1907) und Luise von Baden
Bild ganz oben: das junge Paar